Ja, ASA-Spezialistinnen und Spezialisten können diesen Titel verlieren. Seit 28 Jahren besteht die Fortbildungspflicht für Spezialisten der Arbeitssicherheit. Die Umsetzung und im Speziellen auch der Vollzug in der Praxis liess teilweise zu wünschen übrig. Die Defizite wurden von der EKAS erkannt und verschiedene Massnahmen ergriffen. Das Referat soll kurz über die geschichtlichen und rechtlichen Hintergründe informieren. Die Ziele der ASA-Fachstelle der EKAS, die Entscheide der Fachkommission 22 und die Lösungswege werden aufgezeigt.
Sicherheitsingenieur und Erwachsenenbildner mit über 20 Jähriger Erfahrung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Bereichen Entwicklung und Umsetzung von Branchenlösungen, Gesetzesvollzug, Bildung und Koordination.