Im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (ASGS) muss der Arbeitgeber geeignete Präventivmassnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter ergreifen, aber er muss sie auch auf Notfallsituationen vorbereiten. Die Berücksichtigung von Naturgefahren wird in dieser Notfallplanung nur sehr selten berücksichtigt. Spezialisten für ASGS müssen in der Lage sein, die notwendigen Informationen über Naturgefahren, die ihre Unternehmen betreffen können, zu finden und zu verarbeiten. Es gibt sehr viele relevante Informationen, man muss nur wissen, wo man sie finden kann.