Einsatzprotokolle in der Betriebssanität

HR-Allgemein 16.07.2024

Wenn Betriebssanitäter:innen ihre Einsätze protokollieren, können sie sich selber absichern und innerhalb der Rettungskette eine bessere Erste Hilfe ermöglichen

Aber: Was gehört in ein solches Einsatzprotokoll und dürfen Betriebssanitäter solche Daten überhaupt erfassen?

Die Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität (SVBS) nennt drei Gründe, die für Einsatzprotokolle sprechen: bessere Entscheidungen, Qualität in der Rettungskette und rechtliche Sicherheit.

Zum ersten Punkt: Einsatzprotokolle in der Betriebssanität erleichtern Entscheidungen, zum Beispiel, ob jemand zum Arzt geschickt werden soll. Tauchen Mitarbeitende häufig mit Kopfschmerzen im Sanitätszimmer auf, sollte man ihnen einen Arztbesuch ans Herz legen. Das können Betriebssanitäter:innen aber nur tun, wenn sie die Historie kennen.

Zweitens: Einsatzprotokolle unterstützen die Qualität innerhalb der Rettungskette: Rettungsdienst und Notarzt wissen so exakt, welche Abklärungen bereits getroffen wurden und welche Erste Hilfe geleistet wurde. So können sie gezielter vorgehen.

Drittens schaffen Einsatzprotokolle auch rechtliche Sicherheit: Betriebssanitäter:innen sichern sich so selbst ab und können nachweisen, was genau sie gemacht haben.

Aus all diesen Gründen empfiehlt die SVBS das Führen von Einsatzprotokollen.

Ein passendes Einsatzprotokoll für eine Betriebssanität

Wer Google nach Vorlagen fragt, erhält einige Beispiele. Manche davon eignen sich gut für Rettungsdienste, andere eher für Feuerwehren, und dritte vor allem rund um Reanimationen. Für Betriebssanitäten sind sie entweder zu oberflächlich, zu spezifisch oder viel zu detailliert. Verschiedene Punkte müssen oder können in einer Betriebssanität gar nicht beantwortet werden.

Aus diesem Grund hat die Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität (SVBS) ein auf Betriebssanitäten zugeschnittenes Einsatzprotokoll entworfen. Es ist in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch erhältlich, als Blöcke mit 25 Protokollen mit Durschlagseiten, die archiviert werden können.

Mit diesen Einsatzprotokollen lassen sich die für Betriebssanitäten wesentlichen Fragen beantworten:

  • Starke äußere Blutung?
  • ABCDE:
    • Atemwege (frei, verlegt, Immobilisation, …)
    • Atmung (Frequenz, SpO2-Sättigung, Sauerstoffgabe, …)
    • Circulation (Puls, Blutdruck, Haut, …)
    • Disability (Bewusstsein, FAST-Check, Blutzucker, …)
    • Exposure (Schmerz, …)
  • SAMPLER: Symptome, Allergien, Medikamente, Vorerkrankungen, letzte Mahlzeit, Ereignis/Auslöser und Risikofaktoren
  • Massnahmen, Übergabe, Patienteneffekten

Mit medizinischen Daten nicht leichtfertig umgehen

Medizinische Daten gelten als besonders schützenswert und es muss äußerst vorsichtig mit ihnen umgegangen werden. Ganz wichtig ist der Aspekt der «Verletzung des Persönlichkeitsschutzes». Das bedeutet: Für Betriebssanitäter gilt das Berufsgeheimnis und Einsatzprotokolle dürfen nur innerhalb der Rettungskette und nie an Außenstehende, HR-Verantwortliche oder Geschäftsführer weitergegeben werden oder in Personaldossiers landen. Sie müssen unter Verschluss bleiben und dürfen nur für die ausgebildeten Ersthelfer im Betrieb zugänglich sein.

Auch deshalb setzt die Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität (SVBS) weiterhin auf Einsatzprotokolle in Papierform. Wer sie dennoch...

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Stefan Kühnis

Chefredakteur

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Tags: #Betriebssanität#Rettungskette#Einsatzprotokolle

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