Betriebssanitäter-Ausbildungen: trotz Lockdowns und Corona-Wellen nötig und erlaubt

Arbeitssicherheit 01.02.2022
Beitragsbild zum Gastbeitrag von Stephan Kühnis zum Thema Betriebssanitäter

Es ist zwar verständlich und vorbildlich, wenn Unternehmen ihre Mitarbeitenden während der Pandemie schützen und im Home-Office arbeiten lassen. Ebenso verständlich ist es, wenn gewisse Schulungen ausgesetzt oder verschoben werden. Erste-Hilfe-Kurse für Betriebssanitäter dürfen hingegen nicht vernachlässigt werden – das könnte nämlich sogar rechtliche Konsequenzen haben.

Schon während der zweiten Welle im Winter 20/21, als Bildungsveranstaltungen in physischer Anwesenheit untersagt waren, gab es kein absolutes Präsenzverbot. So blieben unter anderem Weiterbildungsangebote, die für gesellschaftlich wichtige Diplome und Zertifikate nötig sind, erlaubt. Explizit wurden Erste-Hilfe-Schulungen genannt.

Notfälle machen vor dem Coronavirus nicht Halt und es ist zusätzlich elementar zu wissen, wie sich Ersthelfer selbst schützen und trotzdem helfen können. Während der Pandemie kam es immer wieder vor, dass Menschen aus lauter Rücksicht oder Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus nicht oder zu spät ins Spital gingen. Umso wichtiger ist es, dass Ersthelfer den Notfallerkennen und die nötigen Erste Hilfe Massnahmen einleiten können. Und nur über Fallbeispiele lernen sie, ihr Wissen anzuwenden und im Notfall richtig zu reagieren. Deshalb ist Präsenzunterricht für Ersthelfer und Betriebssanitäter schlicht nicht wegzudenken – auch wenn der Unterricht unter Schutzkonzepten stattfinden muss und die Methoden angepasst sowie körperbetonte Übungen möglichst umgangen werden.

Rechtliche Konsequenzen bei abgelaufenen Zertifikaten

In vielen Unternehmen gibt es neben der Home-Office-Pflicht interne Weisungen, dass Mitarbeitenden jegliche Aktivität ausserhalb der Firma untersagt ist. Manche arbeiten zu hundert Prozent im Home-Office und wieder andere haben Kontakt zu vulnerablen Gruppen. Aus solchen Gründen kann es natürlich sein, dass manche Teilnehmer nicht zu einer Schulung kommen wollen oder dürfen.

Ein bisschen hilft da der Druck einer ablaufenden Zertifizierung. Man hat einen Aufbau gemacht, eine Grundschulung, einen Wiederholungskurs, und möchte am Ball bleiben. Läuft die Zertifizierung ab, muss man das alles wiederholen. Das ist zeit- und kostenintensiv. Ausserdem kann einem Unternehmen rechtliches Ungemach drohen, wenn bei einem Notfall im Betrieb nicht optimal Erste Hilfe geleistet wird – und sich herausstellt, dass die Betriebssanitäter keine gültigen Zertifikate mehr vorweisen können.

Zwar hat der IVR die Gültigkeit seiner Zertifikate während dem ersten und zweiten Lockdown zeitweise verlängert. Alle First Aid Zertifikate, welche im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 abgelaufen waren, wurden um 16 Monate verlängert. Seither gilt das jedoch nicht mehr. . Andere Zertifizierungen wurden überhaupt nicht verlängert. Die aktuelle 2G-Regelung in Innenräumen hat auf eine Verlängerung von Erste-Hilfe-Zertifikaten ebenfalls keinen Einfluss. Wenn Zertifikate nun auslaufen, haben alle ein Problem, die nicht geimpft oder genesen sind.

Letztlich sollten rechtliche Belange für ein Unternehmen aber ohnehin nicht das wichtigste Argument sein. Schliesslich hat der Betrieb eine Verantwortung für die Mitarbeitenden und dementsprechend müssen sich Betriebssanitäterinnen und Betriebssanitäter auf Notfälle vorbereiten können. Also sollten sie die Möglichkeit haben, an Erste-Hilfe-Kursen teilzunehmen und ihre Zertifikate gültig zu halten.

Autorenportrait zu Stefan Kühnis

Stefan Kühnis

Präsident

Tags: #Betriebssanität#Ausbildung#Pandemie

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