Schwangere Mitarbeiterinnen gehören zu den besonders schutzbedürftigen
Personengruppen im Arbeitsumfeld. Doch wird dieser Verantwortung in allen Betrieben
wirklich Rechnung getragen? Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV, ArG /
ArGV 1) sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz
systematisch zu beurteilen und geeignete Schutzmassnahmen umzusetzen. Das
Fachreferat «Mutterschutz gehört in jeden Betrieb» zeigt auf, warum Mutterschutz keine
freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht ist – und wie Unternehmen durch
vorausschauende Risikoanalysen Verantwortung übernehmen, Gesundheit schützen und
Rechtssicherheit schaffen.